Die Rürup-Rente, Altersvorsorge mit Steuer-Spar-Effekt!
Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt und ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie ist auch unter dem Namen Basisrente bekannt. Anders als in der Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine Zugangsbeschränkungen. Alle Personen- und Berufsgruppen können sie abschließen, um die eigene Altersvorsorge staatlich fördern zu lassen und aufzustocken.
Die Rürup-Rente ist in der Regel auch eine Form der Rentenversicherung. Der besondere Vorteil der Basis-Rente besteht darin, dass Einzahlungen das zu versteuernde Einkommen senken. Für 2019 können 88 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese Abzugsfähigkeit erhöht sich in den folgenden Jahren jeweils in 2 %-Schritten bis 2025, wodurch sich ein erheblicher Teil der Steuerlast senken lässt.
Die Rürup-Rente eignet sich besonders für:
Gutverdiener: Wer viel verdient, zahlt viele Steuern. Durch ihre steuerlichen Vorteile, die in der Zukunft noch steigen werden, eignet sich die Rürup-Rente vor allem für besserverdienende Arbeitnehmer und Beamte.
Selbstständige und Freiberufler: Da diese Personengruppe keine Riester-Rente abschließen kann, ist die Rürup-Rente der einzige Weg, von einer staatlich geförderten Altersvorsorge zu profitieren. Die flexible Gestaltung der Beitragszahlung eignet sich auch besonders für Personengruppen mit unsicherem Einkommen.